01/11/2020
(Hinweis: Die Änderungen vom 29.11. wurden unten eingearbeitet.)
Die neuen Coronaregeln vom Land sind da. Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst. Hier Teil 3:
➡️ BEHERBERGUNGEN UND TOURISMUS ⬅️
Zu den Beherbergungsbetrieben zählen ...
🏨 Hotels und Hostel,
🛏 Herbergen und Pensionen,
🏡 Ferienwohnungen,
⛺️ Camping- und Wohnmobil(stell)plätze
Diesen Betrieben ist es ab morgen NICHT mehr erlaubt ...
🧳 Gäste unterzubringen
AUßER diese bestätigen beim Check-In schriftlich, dass
💼 sie beruflich,
💉 aus medizinischen Gründen (z. B. Anreise zur anstehenden Operation oder Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren, das im Krankenhaus liegt)
⚰️ oder aus zwingenden sozial-ethischen Gründen (z. B. Sterbebegleitung oder Teilnahme an Bestattungen) dort sind.
🔙 Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle anderen Reisenden den Beherbergungsbetrieb morgen verlassen müssen. Insbesondere Urlaubsübernachtungen sind dann verboten.
🚌 Reise- und Busunternehmen dürfen keine Einzel- oder Gruppenbusreisen mehr durchführen. Privat für einen Ausflug/Urlaub eine (Fern)Buslinie zu nutzen, bleibt erlaubt.
Nicht verboten ist es,
✅ seine Zweitwohnung weiter zu benutzen,
✅ seinen Dauercampingplatz mit einer ortsfesten Anlage weiter zu benutzen,
✅ außerhalb von Beherbergungsbetrieben bei Freunden und Verwandten zu übernachten.
Inseln und Halligen können nicht einfach so gleichzeitig von allen Tourist(inn)en verlassen werden. ⬅️🚗🗾 Autozüge und Fähren haben nur begrenzt Platz. Deswegen haben wir bereits am Wochenende angekündigt: Personen müssen früher abreisen, wenn sie bei ihrer Anreise von dieser neuen Regelung schon wussten und trotzdem angereist sind. Wer schon da war, bekommt hingegen mehr Zeit. Konkret bedeutet das:
Beherbergungsbeginn vor dem 29.10. ➡️ Abreise spätestens am 5.11.
Beherbergungsbeginn am 29./30.10. ➡️ Abreise spätestens am 4.11.
Beherbergungsbeginn ab 31.10. ➡️ Abreise spätestens am 3.11.
Für die noch erlaubten Beherbergungen gelten folgende Regeln:
📋 Der Betrieb muss ein Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 der Landesverordnung erstellen,
🏢 die allgemeinen Regeln für Einrichtungen mit Publikumsverkehr umsetzen (t1p.de/publikumsverkehr),
📝 und die Kontaktdaten der Gäste erfassen.
🛏 Für den Aufenthalt im Zimmer gilt das Kontaktverbot (maximal zehn Personen),
↔️ für den Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen die Abstands- und Hygieneregeln (t1p.de/hygienehinweise).
🍺 in gastronomischen Bereichen gilt die Maskenpflicht für Gäste (außer während des Aufenthalts am eigenen Sitz-/Stehplatz) und Personal.
😌 Es tut uns Nordfriesinnen und Nordfriesen in der Seele weh, keine Gäste mehr empfangen zu dürfen. Aber die Coronalage macht es nötig. Die Gesundheit von uns und unseren Gästen geht vor. Wir hoffen, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen. ❤️
📲 Die Links zu den anderen Teilen der neuen Regeln finden Sie unten in folgendem Beitrag: t1p.de/71hy
👮 Wer falsche Angaben zu seinem Reisegrund macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer einen Beherbergungsbetrieb ohne Beachtung der Regeln betreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
ℹ️ Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung. Details finden Sie in rechtlich verbindlicher Form unter t1p.de/dvo und zur gestaffelten Abreise von den Inseln unter t1p.de/z14h.
Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF – stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF 📋