10/10/2025
Neues Ein- und Ausreisesystem der EU startet schrittweise an Schweizer Flughäfen
An den Flughäfen Basel und Genf wird das neue System bereits ab Oktober eingeführt, ab Mitte November folgt nun auch Zürich.
Die Schweiz plant einen gestaffelten Start des Entry/Exit System (EES): Die Einführung an den Flughäfen Basel und Genf startet am 12. Oktober 2025 unter der Verantwortung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Der Euro Airport hat bereits Massnahmen in die Wege geleitet, TRAVEL INSIDE berichtete. Am Flughafen Zürich nimmt die Kantonspolizei Zürich das EES ab dem 17. November 2025 in Betrieb.
Die kleineren Flughäfen wie etwa Lugano, Dübendorf oder Bern-Belp starten zwischen Mitte November 2025 und Ende März 2026. Die EES-Erfassung wird je nach Zuständigkeit für die Grenzkontrollen vom BAZG oder von den jeweiligen Polizeikorps vorgenommen.
Worum geht es beim neuen Ein- und Ausreisesystem der EU?
Das EES ist ein neu entwickeltes System zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen. Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen werden nicht mehr manuell gestempelt, stattdessen wird die Ein- und Ausreise elektronisch erfasst. Die Schweiz ist als Schengen-Staat verpflichtet, das neue System an allen Flughäfen mit Schengen-Aussengrenzen einzuführen.
Ziel der EU ist es, Aufenthalte im Schengen-Raum transparenter zu dokumentieren und den Sicherheitsstandard zu erhöhen. Das neue elektronische System berechnet die zulässige Aufenthaltsdauer automatisch.
Personen, die kein Aufenthaltsrecht mehr haben, können dadurch etwa von kantonalen Migrationsbehörden zuverlässig identifiziert werden. Auch dient die neue Regelung den Visumbehörden: Diese können frühere Aufenthalte von Reisenden im Schengen-Raum besser nachvollziehen. Auch Strafverfolgungsbehörden können unter strengen Auflagen einen indirekten Zugang zu Informationen aus dem EES erhalten.
Wer ist davon betroffen?
Von der Systemeinführung betroffen sind visumpflichtige und visumbefreite Drittstaatsangehörige, die sich für maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten wollen. Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten sowie Drittstaatsangehörige, welche über einen gültigen Aufenthaltstitel wie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in einem Schengen-Staat verfügen, ändert sich nichts.
Elektronische Registrierung statt Stempelung
Neu werden bei der Einreise von Drittstaatsangehörigen elektronische Einträge erstellt und die biometrischen Merkmale wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst. Die erfassten Daten werden zentral von der EU gespeichert und sind grundsätzlich drei Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine erneute Einreise erfolgt.
Längere Wartezeiten am Flughafen Zürich
Am Flughafen Zürich stehen zur Registrierung der biometrischen Daten der Drittstaatsangehörigen Kioske in der Passkontrollhalle sowie im Dock B bereit. Alternativ ist die Erfassung auch an einem bedienten Schalter möglich. Eine Registrierung vor Reiseantritt ist aufgrund der EU-Vorgabe nicht möglich. (TI)