24/04/2026
Die Dorfregion Ankum-Kettenkamp wurde erfolgreich in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Damit ergeben sich vielfältige Fördermöglichkeiten, insbesondere für private Sanierungsmaßnahmen. Wenn Sie Eigentümer:in eines historischen, landschaftstypischen oder ortsbildprägenden Gebäudes sind, können Sie Fördermittel beantragen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes. Dazu zählen Neu-, Aus- und Umbauten an sichtbaren Gebäudeteilen wie Fassaden, Dächer, Fenster, Tore und Türen – unter Berücksichtigung dorftypischer Gestaltung und Materialien. Auch Dämmungen und statisch notwendige Arbeiten sind förderfähig. Ebenso wird die Gestaltung von Außenanlagen unterstützt, wenn sie das Ortsbild stärkt. Erweiterte Förderungen, etwa für Innenausbau, sind bei Um- oder Nachnutzung möglich sowie bei Projekten für Freizeit, Naherholung oder Gemeinschaftseinrichtungen.
Private Eigentümer:innen können bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben erhalten, mit einem Bonus von 5 % bei Erfüllung regionaler Entwicklungsziele. Gemeinnützige Vereine können bis zu 75 % Förderung erhalten. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 € im Bereich „Erhaltung und Gestaltung“ und bis zu 200.000 € bei „Um- und Nachnutzung“.
Anträge müssen jährlich bis zum 30. September über die Kommune beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden. Spätere Anträge werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung begonnen werden; Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen möglich.
Für eine unverbindliche, kostenfreie Beratung steht das Planungsbüro regionalplan & uvp p. stelzer GmbH zur Verfügung und begleitet Sie auch im Antragsprozess.
Kontakt:
Tel.: 05902 / 503 702-28
Mail: [email protected]
Info: https://dorfentwicklung.regionalplan-uvp.de/
Hinweis: Der Leitfaden „Gestaltungskriterien für Baumaßnahmen ortstypischer Gebäude“ ist online verfügbar.