04/06/2024
Tipps für Urlauber bei FTI-Konkurs
Die Meldung geht durch die Presse: Konkurs des FTI Reiseveranstalters, und das kurz vor den Sommerferien! Viele Reisende sind verunsichert, ob ihre Reise überhaupt noch durchgeführt wird, bzw. wie ihre Rechte/Ansprüche nunmehr durchgesetzt werden können.
Hier ein paar Tipps:
Grundsätzlich muss zwischen Pauschalreisen und anderen Einzelleistungen wie z. Bsp. Flug oder Hotelbuchung differenziert werden. Pauschalreiseverträge sind über die Insolvenzversicherung (Deutscher Reisesicherungsfonds) finanziell abgesichert, Einzelleistungen werden nicht von dieser Versicherung abgedeckt und die Anspruchsteller gehen leer aus.
Im Folgenden beschreiben wir lediglich die Abwicklung gebuchter Pauschalreisen:
1. Urlauber noch im Reiseland
Hier besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter die Reise abbricht, er muss aber weiterhin für die Übernachtung und die Rückreise einstehen. Die nunmehr von einigen Hotelbetrieben und/oder Fluggesellschaften teilweise geforderten Zahlungen sollten nur im Notfall geleistet werden, da man idR davon ausgehen kann, dass diese Leistungen vom Reiseveranstalter bereits gezahlt wurden.
Wenden Sie sich am besten an die örtliche Reiseleitung bzw. an die Notfallnummer des Veranstalters. Ansonsten lassen Sie sich auf jeden Fall Quittungen/Zahlungsnachweis ausstellen, ohne die keine Erstattung durch die Insolvenzversicherung stattfinden kann. Im Übrigen ist auch denkbar, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) für die Abwicklung der Rückreise sorgt.
2. Urlaub ist gebucht/geplant und bezahlt
Auch wenn in der Presse zu lesen ist, dass ab 6.06.24 keine Reisen mehr durchgeführt werden, kann es sein, dass nicht alle Reisen ausfallen. Nehmen Sie Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter auf und stornieren die geplante Reise nicht selbständig!
Sollten Sie Informationen erhalten, dass ihre Reise ausfällt, kann kein Ersatz durch einen anderen Reiseveranstalter gefordert werden. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, sich den bereits gezahlten Reisepreis durch den Reisesicherungsfonds ersetzen zu lassen. Sie können sich direkt an den DRSF wenden und durch Einreichung sämtlicher Unterlagen eine Erstattung ihrer Zahlung verlangen, alternativ wird der DRSF Kontakt mit ihnen aufnehmen, wenn der FTI ihre Reisedaten dort mitgeteilt hat.
Entschädigungen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit oder Ersatz der nunmehr aufzuwendenden Mehrkosten für eine Ersatzreise gegen den DRSF können nicht durchgesetzt werden und gibt es gegen den Fonds nicht.
Probleme mit der Abwicklung?
Wir helfen gerne, durch die moderne Kommunikation bieten wir auch die Vertretung bei weiteren Distanzen zwischen Mandanten und Kanzlei an.
Flightrefund4u
RA Raths und Team
www.flightrefund4u.de
www.raths.de
Die Reisende sind durch den FTI-Konkurs verunsichert und benötigen Informationen
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