31/05/2025
🚨 Ab dem 29. Mai 2025 treten neue Vorschriften für die Verlängerung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige in Indonesien in Kraft.
Eine Verlängerung des Visums ist nun nur noch bei persönlichem Erscheinen bei der Einwanderungsbehörde möglich. Dies gilt für befristete Aufenthaltsgenehmigungen (ITAS/KITAS), Kurzzeitvisa (ITK) sowie Visa bei der Einreise (e-Voa/Voa).
Was hat sich geändert?
✔️ Früher konnte die Verlängerung online beantragt werden, jetzt ist ein persönlicher Besuch erforderlich.
✔️ Während des Besuchs müssen Sie sich einer biometrischen Erfassung unterziehen: Fingerabdrücke abgeben und ein Foto machen lassen.
✔️ Vor dem Besuch müssen Sie einen Antrag stellen und alle Dokumente online hochladen.
✔️ Es ist wichtig, sich im Voraus zu erkundigen, an welche Einwanderungsbehörde Sie sich wenden müssen – je nach Ihrem Wohnort.
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#Jakarta