07/09/2026
Umtausch der Führerscheine der Jahrgänge 2002 bis 2004
📍Führerscheine müssen umgetauscht werden
Führerscheine die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.
👉Termine für den Führerscheintausch im Landkreis Lüchow-Dannenberg können über das Internetportal www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe vereinbart werden. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, kann eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen (05841-120 725).
👉Für den Führerscheintausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis), der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Es fällt eine Gebühr von 31,60 Euro (inklusive Versand des neuen Führerscheins) an.
❓Hintergrund
Durch den Tausch soll sichergestellt werden, dass in der EU alle Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.