27/08/2020
Promene od 15.09
Ein Überblick über die beschlossenen Maßnahmen:
Kostenlose Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten enden mit dem Ende der Sommerferien am 15. September 2020.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich wieder für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Diese Isolation kann frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beendet werden.
Für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer "vermeidbaren Reise" solle den Rückkehrern künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden. Die Kanzlerin kündigte kurzfristig eine entsprechende Rechtsänderung an. Gelten soll das nur dann, wenn ein Land bereits zum Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war.
Bund und Länder seien sich einig, dass Reisen in Risikogebiete wegen der hohen Infektionsgefahr "eingeschränkt werden" müssten, sagte Merkel. Sie rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten – "wo immer es möglich ist".
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird einheitlich ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig.
Die Verkehrsminister der Länder sollen auch prüfen, ob ein Bußgeld in gleicher Höhe bei Verstößen im Nah- und Fernverkehr der Bahn erhoben werden kann.
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Regionale Ausnahmen seien denkbar, wenn es das Infektionsgeschehen zulasse, sagte Söder. Es sei deshalb auch nicht sinnvoll, im September in der Bundesliga wieder mit Zuschauern zu starten.
Zum Umgang mit Fans bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
Weitere Öffnungsschritte sind angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen vorerst nicht zu rechtfertigen, sagte die Kanzlerin. Die Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, weiter grundsätzlich auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
Zunächst wird es keine bundesweite Linie bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer geben. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen, sagte die Kanzlerin. Weiteres soll die Kultusministerkonferenz regeln.
Keine Einigung wurde bei der Begrenzung der Teilnehmerzahl für Privatfeiern erzielt. Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt vorgeschlagen, die Zahl der Teilnehmer an Privatfeiern auf 25 zu begrenzen – dagegen gab es aber Widerstand auf Seiten der Ministerpräsidenten.