27/03/2021
TESTPFLICHT FÜR EINREISENDE AB DIENSTAGNACHT.....................
Jetzt ist es amtlich: Laut Bundesge-sundheitsminister Jens Spahn soll die Einreisetestpflicht in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft tre-ten. Der Starttermin wurde noch ein-mal verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Spahn in Berlin. Zunächst war geplant, dass die neuen strengeren Vorgaben in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten. Die Regelung gilt für alle einreisen-den Flugreisenden. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen. Und das sind die neuen Vorgaben: Reisende müssen sich verpflichtend vor Abreise durch eine »zugelassene Stelle« im Ausland testen lassen. So-fern dies nicht möglich ist, kann die Airline vor Abreise eine entsprechen-de Testung (Antigen-Test oder PCR-Test) durchführen oder durchführen lassen und bei einer Negativtestung den Reisenden befördern.•Der Test darf grundsätzlich höchs-tens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.•Flugreisenden müssen die Kosten der Tests selbst tragen.•Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsmitteln betroffen. Es gibt keine Testpflicht, aber eine Beför-derung ist nur bei Vorlage eines ne-gativen Tests erlaubt.•Die Fluggesellschaft kontrolliert vor dem Abflug das Vorliegen eines ne-gativen Tests. Auch die Grenzschutz-behörden oder Gesundheitsämter können das Vorliegen eines Tests überprüfen.•Die Kosten für eine mögliche Qua-rantäne im Urlaubsland trägt der Reisende selbst.Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.