19/12/2025
Einführung einer Kilometermaut in Island
Kilometermaut für alle Fahrzeuge kommt zun 01. Januar 2026.
Bei der letzten Sitzung des Alþingi wurde die Einfuhr der höchst umstrittenen Kilometermaut für alle Fahrzeuge zum 1. Januar beschlossen.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht beträgt diese Maut 6,95 ISK pro Kilometer.
Auch für ausländische Fahrzeuge muss die Maut bezahlt werden. Bei der Einreise und Ausreise wird der Kilometerstand abgelesen und die angefallenen Maut muss entrichtet werden.
Die Kraftstoffsteuer soll im Gegenzug gesenkt werden, was bei verbrauchsarmen Fahrzeugen trotzdem zu deutlich höhreren Betriebskosten führen wird. Und viele Befürchten, dass die niedrigere Besteuerung nicht im vollen Ausmaß an den Tankstellen ankommt und im Laufe des Jahres der Treibstoffpreis auch teilweise wieder um die Senkung ansteigen wird.
Einige Mietwagenfirmen werden den Kunden eine Tagespauschale berechnen, andere werden nach tatsächlich gefahrenen Kilometern abrechnen.
Für die Mietwagenfirmen entsteht ein hoher bürokratischen Aufwand und es ist davon auszugehen, dass die Preise für Mietwagen dadurch steigen werden.
Auch den Busfirmen entsteht ein großer Aufwand wenn Busse vermietet werden, was hier sehr weit verbreitet ist. Viele Busfirmen verleihen ihre Fahrzeuge untereinander und an Touranbieter.
Die Maut wird von vielen auch als ungerecht bezeichnet, da sie für einen Kleinwagen mit geringen Verbrauch genauso hoch ist wir für einen 3,5t Transporter und einen PS-starken Sportwagen.
Auch dem Staat entstehen dadurch unnötige Kosten, da erst noch die digitale Infrastruktur dafür angepasst werden muss und hohe Verwaltungskosten anfallen.
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gilt nachfolgendes:
Ausländische Fahrzeuge zahlen je nach nach Gewicht und Dauer eine Pauschale oder pro gefahrenem Kilometer
Gewicht -10 Tage 11-20 Tage 21-30 Tage
0–3.500 13.400 kr. 20.100 kr. 23.450 kr.
3.501–5.000 19.000 kr. 28.500 kr. 33.250 kr.
5.001–6.000 20.140 kr. 30.210 kr. 35.245 kr.
6.001–7.000 21.340 kr. 32.010 kr. 37.345 kr.
7.001–8.000 22.620 kr. 33.930 kr. 39.585 kr.
8.001–9.000 23.980 kr. 35.970 kr. 41.965 kr.
9.001–9.999 25.420 kr. 38.130 kr. 44.485 kr.
Befindet sich ein Fahrzeug länger als 30 aufeinanderfolgende Tage in Island, zahlt die steuerpflichtige Person eine Kilometergebühr gemäß Absatz 1 oder 3 von Artikel 6, entsprechend der gefahrenen Strecke gemäß der Zulassung des Fahrzeugzählers am Tag der Ankunft und Abfahrt sowie dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine steuerpflichtige Einheit begleicht die Kilometerabgabe, die bei der Abfahrt des Fahrzeugs aus Island erhoben wurde, in der von der Direktion für Steuern festgelegten Form. Wenn eine Fahrgebühr gemäß Absatz 2 für ein Fahrzeug gezahlt wurde, wird sie von der erhobenen Kilometergebühr abgezogen. Die Kilometergebühr gemäß diesem Absatz darf jedoch niemals niedriger als die Höhe der festen Fahrgebühren festgelegt werden, basierend darauf, dass das Fahren nach dem Fahrgesetz 10 Tage oder weniger gedauert hat.
Für In Island zugelassene Fahrzeuge gelten nachfolgende Berechnungen:
Für Fahrzeuge mit Verbrennermotor fallen nachfolgende Mautgebühren je gefahrenem Kilometer an:
Gesamtgewicht Maut in ISK
0–3.500 6,70
3.501–5.000 9,50
5.001–6.000 10,07
6.001–7.000 10,67
7.001–8.000 11,31
8.001–9.000 11,99
9.001–10.000 12,71
10.001–11.000 13,48
11.001–12.000 14,28
12.001–13.000 15,71
13.001–14.000 17,28
14.001–15.000 19,01
15.001–16.000 20,91
16.001–17.000 23,01
17.001–18.000 25,31
18.001–19.000 26,39
19.001–20.000 27,53
20.001–21.000 28,71
21.001–22.000 29,95
22.001–23.000 31,24
23.001–24.000 32,58
24.001–25.000 33,98
25.001–26.000 35,44
26.001–27.000 36,68
27.001–28.000 37,96
28.001–29.000 39,29
29.001–30.000 40,67
30.001–31.000 42,09
ab 31.001 43,56
Motorräder 4,25