11/03/2026
Gemeinde Seebad Lubmin
Öffentlichkeitsinformation 5/2026
Axel Vogt/Bürgermeister Gemeinde Seebad Lubmin
Veröffentlicht am 10.03.2026
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Sonntagsöffnung im Seebad Lubmin weiterhin erlaubt!
Liebe Einwohner und Gäste im Seebad Lubmin,
mit dem Inkrafttreten des Öffnungszeitgesetzes M-V im Jahr 2024 und der dazugehörigen Öffnungszeitenverordnung galt für die Verkaufseinrichtungen in unserem Seebad Lubmin eine Übergangsfrist, die vor dem Beginn der diesjährigen Frühjahrssaison ablief.
Zusammen mit der Kurverwaltung habe ich einen Antrag auf Aufnahme in die Liste derjenigen Orte erarbeitet und gestellt, deren Verkaufseinrichtungen nach der Verordnung vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar auch Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für maximal sechs Stunden zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr anbieten dürfen. In diesem Antrag haben wir als nach dem Kurortgesetz M-V anerkannte Gemeinde ein besonders hohes Tourismusaufkommen nachgewiesen mit der Folge, dass uns das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V nun in diese Liste aufgenommen hat.
Damit dürfen unsere Verkaufseinrichtungen, insbesondere mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie des typisch touristischen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Souvenir-, Geschenk- oder Buchläden) wie gewohnt weiterhin auch an den Sonntagen gem. obiger Festlegung öffnen. Das schafft Planungssicherheit für die Unternehmen, stärkt ihre wirtschaftliche Basis und ist ein deutlicher Mehrwert für unsere Einwohner und Gäste im Seebad Lubmin und in der Umgebung.
Mein Dank gilt insbesondere den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden und der IHK Neubrandenburg für ihre Unterstützung bei der Antragstellung!
Mit besten Grüßen
Ihr Axel Vogt/Bürgermeister