Reisebüro Zippel Neutraubling

Reisebüro Zippel Neutraubling Impressum: http://www.reisebuero-zippel.de/impressum Seit über 17 Jahren erfüllen wir Ihre Reisewünsche zur vollsten Zufriedenheit. Haben Sie Fragen bzw.

Wir haben unser Hobby zum Beruf gemacht. Von "A" wie Azoren bis "Z" wie Zypern stehen wir Ihnen mit unserem Reisewissen gerne zur Verfügung. In vielen Reisegebieten sahen wir uns bereits persönlich um. spezielle Urlaubswünsche, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder kommen Sie doch persönlich bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Reisebüro mit dem persönlichen Service. Reisebüro Zippel

Margit & Werner Zippel

26/12/2012

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest
und ein gutes neues Jahr.

Reisebüero Zippel
Margit & Werner

18/04/2012

zur Info lt. Touristik Aktuell vom 18.04.12

Flugzeiten: Schadenersatz bei zu großer Verschiebung

Reiseveranstalter können zu Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie den Rückflug einer Pauschalreise kurzfristig um mehr als zehn Stunden vorverlegen. Zudem ist Reisenden in entsprechenden Fällen gestattet, den vorverlegten Rückflug nicht anzutreten und stattdessen einen Ersatzflug auf Kosten des Veranstalters zu buchen. Dies ist das Fazit eines Urteils des Bundesgerichtshofes gegen den Türkei-Spezialisten GTI.

Welche Folgen dieses Urteil auf die Branche hat, ist derzeit völlig offen. Schon in früheren Verfahren hatten die Juristen entschieden, dass nachträglich angekündigte „Nachtflüge oder Flüge, die mit einem Verlust an Urlaubszeit verbunden sind, eine starke Beeinträchtigung und somit einen Urlaubsmangel darstellen". Juristisch offen ist dabei, welche Zeitdifferenz unterhalb der oben genannten Zehn-Stunden-Marke Kunden zugemutet werden darf.

Zudem gibt es keine Regelung, wann Veranstalter Flugzeitenänderungen mitteilen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen etwa geht davon aus, dass die konkreten Zeiten bei Vertragsschluss oder kurz danach genannt werden müssen. Das sei jedoch vor allem bei frühen Buchungen oftmals gar nicht möglich, argumentieren hingegen die Veranstalter.

Grundsätzlich gilt im Pauschalreiserecht, dass der erste und letzte Tag der Reise keine Urlaubstage sind, sondern als Reisetage gezählt werden. Im vorliegenden Fall sahen die Richter durch die Flugverschiebung seitens GTI allerdings auch den vorherigen Urlaubstag beeinträchtigt.

18/04/2012

Bitte beachten:

Neue Visumbedingungen - Kinderreisepass
Mit dem 26. Juni 2012 werden Einträge der Kinder im Reisepass der Eltern ungültig. Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung und berechtigt künftig das im Pass der Eltern eingetragene Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen Kinder ab ihrer Geburt bei Reisen ins Ausland einen eigenen Reisepass besitzen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument trotz der noch eingetragenen Kinder bis zum Ablauf weiterhin gültig. Eltern, die nach dem 25.Juni 2012 mit ihren Kindern ins Ausland reisen, wird empfohlen rechtzeitig neue, eigene Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen.
In diesem Zusammenhang machen wir nochmals darauf aufmerksam, dass seit 01.Nov 2007 auf dem Chip der deutschen Reisepässe auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Dies betrifft alle Antragsteller ab dem 7. Lebensjahr. Pässe müssen somit persönlich beantragt werden.

21/04/2011

Wünsche Euch allen ein schönes Osterfest!!

September 2010
17/10/2010

September 2010

Adresse

AltvaterStr. 10
Neutraubling
93073

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Montag 14:00 - 18:00
Dienstag 14:00 - 18:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 14:00 - 18:00

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