27/11/2024
Warum Du in Südostasien nicht nur Immobilien sondern auch Grundstücke besitzen darfst Airbnb Erfolg Südostasien
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𝗕𝗲𝘀𝗶𝘁𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺: 𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱?
In vielen Ländern, wie zum Beispiel Thailand, Indonesien, Philippinen, ist die Eigentümerschaft auf inländische Staatsbürger beschränkt. Was aber an sich kein Problem ist, insbesondere hinsichtlich eines Vermietungsbusiness wie Airbnb & Co. - denn : Worin liegt der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Zwei Begriffe, die landläufig oft als austauschbar gelten, beschreiben in Wirklichkeit ganz verschiedene Sachverhalte.
𝗕𝗲𝘀𝗶𝘁𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 ... Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnen beide Begriffe oft dasselbe. Doch der Eigentümer und der Besitzer einer Sache können unterschiedliche Personen sein. Entscheidend ist, wer die Sache nutzt und wer über die Eigentumsrechte verfügt.
Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann.
𝗔𝗯𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝘂𝗻𝗴: 𝗕𝗲𝘀𝗶𝘁𝘇 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗧𝗮𝘁𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲,
𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝗱𝗮𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗮𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗲.
Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten. Der Besitzer darf dann mit der Sache nicht alles machen, was er möchte, sondern nur das, was der Eigentümer ihm erlaubt hat.
𝗞𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁 𝘇𝘂𝗺 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮 𝗔𝗶𝗿𝗯𝗻𝗯 𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗮𝗺 𝗕𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗣𝗮𝗹𝗮𝘄𝗮𝗻 - Du kaufst ein Grundstück auf den Namen eines Freundes oder gründest eine Company wo Du 40% Anteile halten wirst. Dann mach eine Leasingvertrag über das Grundstück an dich selbst und baue eine Immobilie auf deinen Namen. Und schon bist Du safe.
Die Mietvergesellschaftung von Privatgrundstücken für philippinische Bürger und Unternehmen, die sich zu mindestens 60 % im Besitz philippinischer Bürger befinden, sowie die Pacht jeder anderen Art von Immobilien (außer öffentlichem Land) an philippinische Bürger, Ausländer und Unternehmen in ausländischem Besitz, können eine Laufzeit von bis zu 99 Jahren haben.
In der Regel kann die Pacht von Privatgrundstücken an Ausländer und ausländische Unternehmen eine maximale Laufzeit von nur 25 Jahren haben, die nach gegenseitigem Einvernehmen des Vermieters und Mieters für weitere 25 Jahre verlängerbar ist. Ein Mietvertrag nach dem Anleger-Lease-Gesetz kann jedoch einen Zeitraum von 50 Jahren haben, der einmal für einen Zeitraum von nicht mehr als 25 Jahren verlängert wird. Ein Mietvertrag nach diesem Gesetz muss beim Board of Investments des Handels- und Industrieministeriums (DTI) registriert werden. Dabei ist dann Besitzer und Eigentümer 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁 !
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